Was ist BGM/ BGF?

BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Blick fürs Ganze

Ihre Unternehmen sowie Mitarbeiter Benefits 

  • Steigerung der Krankheitsvorbeugung, der Gesundheit, Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit
  • Stärkung der Teamfähigkeit, Verbesserung der Kommunikation, hohe Motivation sowie bessere Arbeitsatmosphäre
  • Steigerung der Arbeitsproduktivität und Reduzierung des Krankenstandes
  • Positives Image als verantwortungsvoller Arbeitgeber
  • Steigerung der allgemeinen Zufriedenheit und Verringerung der Fluktuation

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Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Betriebliche Gesundheitsförderung als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) wird zunehmend wichtiger und hilft Arbeitgebern wie Arbeitnehmern gleichermaßen.

Was ist betriebliche Gesundheitsförderung?

Fast die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland sind dabei oder haben bereits Gesundheitsmaßnahmen für ihre Angestellten in den Arbeitsalltag integriert. Oftmals sind auch die Krankenkassen teil zielgerichteter Projekte und unterstützen gesundheitsförderliche Leistungen oftmals finanziell. Durch diese große Zahl wird eindeutig klar, dass betriebliche Gesundheitsförderung mehr als nur ein aktueller Trend ist und die Arbeitswelt maßgeblich mitgestaltet. Im Grunde beschreibt betriebliche Gesundheitsförderung ein sehr breites Feld von Maßnahmen und Handlungsstrategien, die alle auf das Ziel gerichtet sind die Gesundheit der Angestellten am Arbeitsplatz zu fördern. Viele Beschwerden entstehen durch Stress am Arbeitsplatz, falsche Ernährung/ Lebensgewohnheiten, Unwissenheit, fehlende Achtsamkeit oder schlechte Arbeitsbedingungen, denen mit zielgerichteten BGF Programmen entgegengewirkt wird. 

BGF

  • Entspannungsangebot
  • Bewegungsangebot
  • Achtsamkeitsprogramme

Wie hängen Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) zusammen?

Zu Beginn vieler Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention taucht oftmals zunächst der Begriff Betriebliches Gesundheitsmanagement auf. Wo liegt hier nun der Unterschied zu BGF?

In der Tat ist der Unterschied manchmal schwer zu erkennen, da beide Bereiche darauf abzielen Gesundheitsförderung und Prävention zu etablieren. Allerdings liegt der Fokus beim betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) mehr auf den Prozessen und der Führung im Unternehmen. Dadurch bildet ein fundiertes BGM Konzept den Rahmen für Arbeitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement und Betriebliche Gesundheitsförderung. Hierbei beinhaltet Gesundheitsförderung die Implementierung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Prozessen, um mit deren Hilfe die Gesundheitspotenziale aller Arbeitnehmer zustärken und präventiv zuarbeiten.

BGM

  • Krankenrückkehr Gespräche
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Familien- Events
  • Betriebliche Eingliederungsmanagement
  • Ruhrräume

BGM / BGF Maßnahmen

  • Etablierte BGM / BGF Maßnahmen haben darüberhinaus auch steuerliche Vorteile. 
  • Jedes Unternehmen, dass sich mit fernöstlichen Methoden beschäftigt spürt Veränderungen im Team, im Mindset und in der Leistung. Darüber hinaus gehört ein etabliertes Gesundheitsmanagement zu einem gut funktionierenden Unternehmen heutzutage dazu. 
  • Ein gesundes Unternehmen hat gesunde Mitarbeiter die gemeinsam an Bewusstwerdung, Entwicklung und Potentialentfaltung interessiert sind.

Steuerfreibeträge für Maßnahmen im Gesundheitsmanagement

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Unternehmen, die in die Verbesserung des Gesundheitszustands der beschäftigten Arbeitnehmer investieren eine Förderung in Form steuerlicher Entlastung erhalten. Hierfür wurden sowohl im Einkommenssteuergesetz (EStG) als auch im Sozialgesetzbuch (SGB) Regelungen getroffen. Viele Krankenkassen bzw. der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beziehen ihre Förderung auf die gesetzlich definierten Präventions- Maßnahmen. Die zentralen Bestimmungen sind hierbei §3 Nr. 34 EStG und §20 und 20b SGB V.

„§ 3 Nr. 34 EStG: Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro* (*seit 2020) im Kalenderjahr nicht übersteigen.“

Gesundheitsförderliche Leistungen des Arbeitgebers sind hierdurch bis zu 600€ jährlich steuerfrei, solange sie der Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung im Sinne des SGB unterliegen. Vereinfacht gesprochen, müssen alle Leistungen den Gesundheitszustand der Mitarbeitenden und die Arbeitsbedingungen fördern. Hierzu zählen z. B.:

  • Bewegungsprogramme (Business Ayur Yoga, Aktive Pause, Rücken/Nacken Fit)
  • Ernährungsangebote (Ayurveda Gesundheits- Ernährungsberatung)
  • Stressbewältigung (Meditation, Entspannungskurse)

Die steuerliche Förderung durch § 3 Nummer 34 EStG ist also möglich für:

Von den Krankenkassen oder der ZPP zertifizierte Leistungsangebote zur verhaltensbezogenen Prävention im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V (Präventionskurse), auf welche der Arbeitgeber zurückgreift und 

Sonstige nicht zertifizierungspflichtige verhaltensbezogene Maßnahmen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einem betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess, welche den Vorgaben des Leitfadens Prävention genügen. Hierzu können z.B. Maßnahmen wie die „Aktive Pause“ gehören.

Nutzen Sie daher steuerliche Entlastungen nach §3 Nr. 34 EStG, z.B. für die Aktive Pause, Bewegung, Ernährung, Workshops uvm. 

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